Lieferketten
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Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie

 

Die Müller Unternehmensgruppe ist ein europaweit stark expandierendes, äußerst vielfältiges und kundenorientiertes Unternehmen mit derzeit über 900 Filialen in 7 Ländern. Mit rund 35.000 Mitarbeitern sowie rund 700 Auszubildenden und Studenten zählen wir zu einem der erfolgreichsten Handelsunternehmen in Deutschland. In unseren Filialen bieten wir auf Verkaufsflächen von 400 bis 4.500 qm insgesamt etwa 190.000 Artikel aus den Sortimenten Drogerie, Parfümerie, Naturkosmetik, Handarbeit, Haushalt, Multi-Media, Schreibwaren, Spielwaren, Strümpfe und Bücher an. 

Aufgrund dieser internationalen Verflechtungen stehen wir in der besonderen Verantwortung, auf eine Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang unserer Lieferketten hinzuwirken und die Geschäftsbeziehungen mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten. Die zunehmende Integration in globale Beschaffungs- und Absatzmärkte bietet Chancen und Herausforderungen zugleich: Neue Märkte und Produktionsstätten werden erschlossen und so Arbeitsplätze und bessere Lebensbedingungen geschaffen. Gleichzeitig entstehen aber auch Risiken durch Intransparenz und die oft mangelhafte Durchsetzung von international anerkannten Menschenrechten in den Lieferketten. Aus diesen Gründen ist diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten unabdingbar und genießt unsere höchste Aufmerksamkeit. Sie ist – neben unserem Verhaltenskodex („Code of Conduct“) – Grundlage und Maßstab für alle Richtlinien und Regelungen, die das verantwortungsvolle und ethisch einwandfreie Handeln in der Müller Unternehmensgruppe sicherstellen.
Die Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie der Müller Unternehmensgruppe finden Sie hier.
Beschwerdemanagement
Gemäß § 8 LkSG muss jedes Unternehmen über ein Beschwerdeverfahren verfügen, über das interne und externe Personen das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen können. Dadurch können Unternehmen hinreichende Informationen zur Art und dem Schweregrad bestimmter Risiken, der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos, der Wirksamkeit bestehender Präventions- und Abhilfemaßnahmen oder dem eigenen Beitrag zur Verursachung und den eigenen Einflussmöglichkeiten erhalten. Auch die Müller Unternehmensgruppe hat zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung ein internes Beschwerdemanagement eingerichtet, im Rahmen dessen jedem die Möglichkeit eröffnet wird, mögliche Verstöße gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten i.S.d. LkSG zu melden. Zum Beschwerdemanagement der Müller Unternehmensgruppe gelangen Sie hier.
Jahresberichte
Die Müller Unternehmensgruppe ist gem. § 10 Abs. 2 Satz 1 LkSG dazu verpflichtet, spätestens vier Monate nach dem Schluss des Geschäftsjahres einen Jahresbericht über die Erfüllung von Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr zu erstellen. Das jeweilige Geschäftsjahr der Müller Unternehmensgruppe endet zum 30. Juni eines jeden Jahres. Unsere Jahresberichte finden Sie hier: